Dieser Blog behandelt aktuelle Themen und Fragestellungen, die in unseren Mediationen behandelt werden oder im Rahmen unserer Unterstützung bei schwierigen Verhandlungen auftreten. Jeder ist herzlich eingeladen Kommentare einzubringen und oder eigene Themen beizutragen.
Liebe Medianden, liebe Kunden,
Hier haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre Meinung mitzuteilen. Ebenso freuen wir uns über Verbesserungsvorschläge.
Insbesondere interessiert uns:
- Was war gut und hat Ihnen geholfen?
- Was würde Ihnen künftig mehr helfen oder was hätte Ihnen in bestimmten Situationen geholfen?
- Was würden Sie generell verbessern?
Geben Sie dadurch denjenigen Ratschläge, die noch unentschlossen sind, ob sie eine Mediation beginnen sollen. Wir bedanken uns für Ihren Beitrag.
Roland Schmidt
Gefühle, die ausdrücken, dass unsere Bedürfnisse erfüllt sind:
abenteuerlustig
absorbiert
angenehm
atemlos
aufgedreht
ausgeglichen
aufgeregt
ausgelassen
außer sich vor Freude
B
beflügelt
begeistert
begierig
behaglich
bequem
berührt
bewegt
bescheiden
beschwingt
C/D
cool
dankbar
E
ekstatisch
empfindlich
eifrig
energetisch
entspannt
energiegeladen
enthusiastisch
entzückt
erhaben
ermutigt
erregt
erstaunt
erwartungsvoll
exaltiert
entschlossen
erfreut
ergriffen
erleichtert
fantastisch
fasziniert
freudig
frei
freundlich
froh
friedlich
fröhlich
frohsinnig
G
gebannt
geblendet
gefasst
gemütlich
geschützt
gefesselt
gefühlvoll
geborgen
gelassen
gerührt
geistreich
gepackt
gewiss
glänzend
glücklich
glückselig
gutmütig
H
happy
heiter
hingerissen
hellwach
herzlich
hocherfreut
hoffnungsvoll
in Gedanken versunken
interessiert
J
jubelnd
K
kraftvoll
klar
L
lebendig
liebevoll
lustig
M
mitteilsam
motiviert
mutig
N
neugierig
O
offen
optimistisch
P
prächtig
ruhig
S
sanft
selbstzufrieden
selig
sicher
sorgenfrei
sorglos
stolz
strahlend
T
tatkräftig
toll
U
überglücklich
übermütig
überrascht
überschäumend
überschwänglich
überwäligt
unbekümmert
unempfindlich
unschuldig
unternehmungs-lustig
vertrauensvoll
verliebt
verzaubert
verzückt
voller Genugtuung
voller Lebensfreude
voller Anspannung
voller Tatendrang
W
wach
wachsam
warm-herzig
weich
wissbegierig
wohl
wonnig
wunderbar
Z
zärtlich
zufrieden
zugeneigt
zuversichtlich
zutraulich
Bedürfnisse sind universell und die Basis für ein gegenseitiges Verständnis
Entscheidungs-
möglichkeit /
Freiraum
Freiheit
Gleichwertigkeit
Selbstbestimmung
Selbstverantwortung
Unabhängigkeit
Gesundheit / Wohlbefinden
Bewegung
Balance von Aktivität und Ruhe
Luft
Nahrung
Schlaf
Wasser
Authentizität
Effektivität
Eindeutigkeit
Einklang
Entwicklung
Glaubwürdigkeit
Kongruenz
Kreativität
Leichtigkeit
Unbeschwertheit
Wachstum
Sicherheit
Klarheit
Schutz
Transparenz
Übersicht
Struktur
Akzeptanz
Anerkennung
Aufrichtigkeit
Ehrlichkeit
Empathie
Ernst genommen werden
Feedback
Gleichbehandlung
Kooperation
Liebe / Intimität
Nähe
Offenheit
Respekt
Unterstützung
Verbindlichkeit
Verbindung
Verständnis
Vertrauen
Wertschätzung
Zugehörigkeit
Zuverlässigkeit
Ausruhen
Begeisterung
Erholung
Harmonie
Leichtigkeit
Ruhe
Spaß
Spiel
Spiritualität
Ästhetik
Bewusstsein
Feiern
Harmonie
Innerer Frieden
Inspiration
„Ordnung“
Schönheit
Einen Beitrag leisten
Effizienz
Entwicklung
Gelingen
Wachstum
Gefühlsinventar
Gefühle, die ausdrücken, wenn unsere Bedürfnisse NICHT erfüllt sind:
A
ärgerlich angespannt ängstlich aufgeregt
B
bange bedauernd besorgt betroffen beunruhigt
D
deprimiert distanziert
E
eifersüchtig einsam entsetzt empfindlich erschrocken
F
frustriert
G
gebrochen (Herz) gereizt
H
hilflos
I/J
in sich gekehrt
K
kummervoll
L
lustlos
M
müde
N
nervös
P
perplex pessimistisch
R
ratlos
S
sauer skeptisch schuldig sorgenvoll
T
teilnahmslos trotzig trübsinnig
U
unnahbar unklar unter Druck ungeduldig ungehalten unsicher unzufrieden
V
verlegen verwundert verzweifelt voller Sorge
W
wie erschlagen wütend
Z
zögernd zornig
Vertragsübliche Salvatorische Klauseln können durch die Mediationsklausel ergänzt werden
Beispielhafte Formulierung für Salvatorische Klausel (entnommen aus Wikipedia)
- „Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.“
Beispiel einer Mediationsklausel
- Die Parteien werden versuchen, alle Probleme, die bei der Durchführung dieser Vereinbarung entstehen, gütlich durch Verhandlungen zu lösen.
- Gelingt es den Parteien nicht, ihre Meinungsverschiedenheiten binnen 60 Tagen nach der Aufforderung zur Aufnahme von Verhandlungen gütlich beizulegen, werden sie ein Mediationsverfahren mit einem Mediator / einer Mediatorin /einem Mediatorenteam durchführen gemäß dem “Europäischen Verhaltenskodex für Mediatoren“ und der “Verfahrensordnung des Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt” (BMWA)
Entsprechendes gilt, wenn die Verhandlungen nicht binnen 30 Tagen nach Zugang der Aufforderung aufgenommen werden. - Durch diese Vereinbarung ist keine Partei gehindert, ein gerichtliches Eilverfahren, insbesondere ein Arrest- oder einstweiliges Verfügungsverfahren durchzuführen.
Der am 15.12.2011 einstimmig beschlossene Gesetzentwurf zum Mediationsgesetz wurde vom Bundesrat gestoppt und in den Bund-Länder Vermittlungsausschuss verwiesen. Grund ist die Streichung der gerichtinternen Mediation zugunsten eines erweiterten Güterichterkonzeptes, das bereits erfolgreich angewandt wird. Demgegenüber wird dieses Modell nicht als echte Mediation angesehen, da der Güterichter selber Vorschläge unterbreiten kann, was dem Konzept der Mediation widerspricht, in dem die Parteien die Lösung des Konfliktes selber erarbeiten. Die fianziellen Interessen der gerichtsexternen Mediatoren werden zudem durch den vorliegenden Gesetzentwurf gestärkt, wenn es eine gerichtsinterne “Gratis-Mediation” nach Jahresfrist nicht mehr geben sollte. Der Vermittlungsausschuss hat sich zu diesem Thema auf den 27.6.2012. vertagt, dessen Beschlussempfehlung der Bundesrat am 28.6.2012 angenommen hat.
Ergebnis der Empfehlung:
- Das Güterichtermodell bleibt weiterhin bestehen. Güterrichter dürfen sich aller Modelle der Streitbeilegung bedienen, einschließlich der Mediation.
- Die Gerichtsverfahrenskosten können von den Ländern ermäßigt werden oder gar entfallen, wenn es zu einem einvernehmlichen Abschluss eines Gerichtsverfahrens kommt.
- Als “zertifizierter Mediator” darf sich bezeichnen, wer eine Ausbildung zum Mediator abgeschlossen hat, was im Rahmen einer Verordnungsermächtigung näher bestimmt wird sobald das Gesetz in Kraft tritt.