Liegen die in Phase 4 erarbeiteten Lösungen vor wird die Mediation mit einer Vereinbarung abgeschlossen:
- Die Einigung erfolgt schriftlich.
- Sie beinhaltet natürlich eine Ausformulierung der Einigung und wie die Übereinkunft umgesetzt wird (SMART).
- Ein Zeitrahmen für ein Bilanzgespräch nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne wird festgehalten.
- Die Vereinbarung wird von allen unterzeichnet
Die nunmehr vorliegende Vereinbarung wird, falls erforderlich oder erwünscht, durch eine gemeinsame Rechtsbratung oder durch die anwaltliche Vertretung der Parteien juristisch ausformuliert. Sie kann auch als Einigung oder Vergleichsgrundlage für ein (unterbrochenes) juristisches Verfahren dienen.