Das Konfliktpotential in der öffentlichen Verwaltung ist schon aufgrund ihrer Komplexität enorm. Dadurch entstehen
- Störungen innerhalb der Organisation z.B. Änderungen in der Organisationsstruktur, im Arbeitsklima oder Organkonflikte;
- Streitigkeiten zwischen Behörden und Bürgern oder deren Interessensgruppen insbesondere bei emotionalen Themen;
- oftmals oftmals politisch behaftete Interessenkonflikte zwischen den öffentlichen Institutionen.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Mediation in diesem Bereich ist nicht nur, dass zwischen den Parteien Einigungsbereitschaft vorliegt, sondern dass den Vertretern der Parteien auch Handlungsspielraum eingeräumt wird und sie befugt sind, diesen auch zu nutzen.
Bei Mediationen mit Bürgerbeteiligung berücksichtigt das Verfahren in besonderem Maße die Transparenz aller Informationen an alle Beteiligten und bindet diese umfassend in den Mediationsprozess ein. Hierdurch wird nicht nur ein langwieriges Verfahren vor Gericht verhindert, sondern ein für alle zufriedenstellendes Ergebnis erzielt.