Vertrauen als Basis
Eine Besonderheit des Mediationsverfahrens liegt in der Vertraulichkeit, die jeder Teilnehmer allen anderen Beteiligten im “geschützen Raum” zusichert. Hier können alle über ihre Gedanken, Gefühle und Bedürfnisse sprechen, ohne befürchten zu müssen, dass die eigenen Stellungnahmen nach außen dringen und später nachteilig gegen sie verwendet werden. Die Medianden vereinbaren in der ersten gemeinsamen Sitzung, über das von anderen Parteien Gehörte Stillschweigen zu bewahren! Die von LIVE-mediation eingesetzten Mediatoren verpflichten sich ihrerseits zu absoluter Vertraulichkeit.
Die Rolle des Mediators
Der Mediator wird den Konflikt nicht lösen, sondern die Beteiligten dabei unterstützen diesen selbst und eigenverantwortlich zu klären.
Der Mediator ist für den Ablauf des Verfahrens, Fragestellungen und die unterstützenden Methoden verantwortlich. Ebenso wird er seine Allparteilichkeit wahren, d.h. dass er sich gegenüber allen Seiten offen zeigt, aber nicht Partei für die Sichtweise einer Partei ergreift oder Bewertungen vornimmt. Der Mediator achtet darauf, dass das positive Aushandlungsergebnis für alle Parteien die Fülle an Informationen berücksichtigt um eine langfristige Lösung zu gewährleisten. Das beinhaltet auch die Hinzuziehung von Sachverständigen wie z.B. Rechtsanwälten, Bauingenieuren.
Gesprächsregeln
Für eine konstruktive Zusammenarbeit sind Gesprächsregeln eine notwendige Voraussetzung. Dazu gehören folgende Vereinbarungen:
- Wir lassen uns gegenseitig aussprechen
- Ich spreche nur für mich (in Ich-Botschaften)
Selbstverständlich werden diese Gesprächsregeln den Bedürfnissen der Teilnehmer enstprechend ergänzt.
Die Verantwortung der Medianden
Die Medianden bestätigen zum Abschluss dieser ersten Phase folgende Verantwortlichkeit:
- Ich trage Verantwortung für mich selbst , für das was ich sage und tue.
- Ich halte mich an unsere gemeinsam getroffenen Vereinbarungen (z.B. Zeitabsprachen, Telefon ausschalten)
- Ich äußere meine Bedürfnisse
- Ich melde mich rechtzeitig wenn ich mit etwas nicht einverstanden bin oder “kein gutes Gefühl” habe.
Mediationsvereinbarung
Die erste gemeinsame Sitzung wird sowohl bei einer privaten als auch bei einer Team-Mediation mit einer Mediationsvereinbarung abgeschlossen. Diese kann auf einem Flipchart als auch in vertraglich ausformulierter Form durch Unterschrift der Teilnehmer erfolgen.
Kosten dieser ersten Sitzung
Sollte nicht bereits im Vorfeld eine Kostenvereinbarung getroffen werden, fallen für diese erste Sitzung 80 € an im Falle, dass eine der Parteien keine Mediation durchführen möchte oder der Mediator das Mediationsverfahren als nicht geeignet für die Teilnehmer erachtet. Wird die Mediation durchgeführt, wird der vereinbarte Satz in Rechnung gestellt. Siehe auch Mediationskosten >>>