Unerfüllte Erwartungen und Wünsche in Erbangelegenheiten enttäuschen und belasten die persönlichen Beziehungen zu Verwandten und Familienangehörigen. Unterschiedliche Sichtweisen zwischen den Generationen verstärken die Konflikte. Die Erbschaftsmediation bietet die Möglichkeit zu einem fairen Interessenausgleich nicht nur im privaten Bereich, sondern auch bei Unternehmens-Nachfolgeregelungen und richtet sich an Erblasser und potentielle Erben. Aber auch nach Eintritt des Erbfalls können Erbengemeinschaften ein individuell auf sie zugeschnittenes Konzept erarbeiten, in dem die Interessen aller Beteiligten gleichermaßen Berücksichtigung finden.
In die Mediation werden alle Beteiligten eingebunden und können in einem “geschützen Raum” in einem auf Kooperation ausgelegten Verfahren die eigenen Interessen und Bedürfnisse kommunizieren. Die Mediation mündet in eine Vereinbarung, die anschließend von einem externen Anwalt unterschriftsreif ausformuliert wird.
Da es sich bei Erbschaftsmediationen um Gruppen handelt wird diese meist in Co-Mediation durchgeführt. Je nach Komplexität ist mit 5-7 Sitzungen zu rechnen. Sie können auf diese Weise innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes mit einer Lösung rechnen und vermeiden einen langwierigen Rechtsstreit bei gleichzeitiger Erhaltung des Familienfriedens.