Der am 15.12.2011 einstimmig beschlossene Gesetzentwurf zum Mediationsgesetz wurde vom Bundesrat gestoppt und in den Bund-Länder Vermittlungsausschuss verwiesen. Grund ist die Streichung der gerichtinternen Mediation zugunsten eines erweiterten Güterichterkonzeptes, das bereits erfolgreich angewandt wird. Demgegenüber wird dieses Modell nicht als echte Mediation angesehen, da der Güterichter selber Vorschläge unterbreiten kann, was dem Konzept der Mediation widerspricht, in dem die Parteien die Lösung des Konfliktes selber erarbeiten. Die fianziellen Interessen der gerichtsexternen Mediatoren werden zudem durch den vorliegenden Gesetzentwurf gestärkt, wenn es eine gerichtsinterne “Gratis-Mediation” nach Jahresfrist nicht mehr geben sollte. Der Vermittlungsausschuss hat sich zu diesem Thema auf den 27.6.2012. vertagt, dessen Beschlussempfehlung der Bundesrat am 28.6.2012 angenommen hat.
Ergebnis der Empfehlung:
- Das Güterichtermodell bleibt weiterhin bestehen. Güterrichter dürfen sich aller Modelle der Streitbeilegung bedienen, einschließlich der Mediation.
- Die Gerichtsverfahrenskosten können von den Ländern ermäßigt werden oder gar entfallen, wenn es zu einem einvernehmlichen Abschluss eines Gerichtsverfahrens kommt.
- Als “zertifizierter Mediator” darf sich bezeichnen, wer eine Ausbildung zum Mediator abgeschlossen hat, was im Rahmen einer Verordnungsermächtigung näher bestimmt wird sobald das Gesetz in Kraft tritt.